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Information der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraße verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Schleusingen durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.

 

Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ und auf der Homepage unserer Stadt unter www.schleusingen.de.

 

Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes mitzuwirken.  

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