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über Schleusingen


Liebe Besucher,

wir würden uns über den Besuch in unserer Stadt
sehr freuen. Nutzen Sie für weitere Informationen unser Gastgeberverzeichnis oder stellen Sie eine Anfrage.

Touristinformation:
Tel.: 036841 / 31561

 

 

 
> Bekanntmachungen


B-Plan "Am Sättel"- 2. Entwurf zur 1.Änderung
- Begründung
- Umweltbericht
- Immisionsgutachten
- Planungsrechtliche Festsetzung
- Grünordnungsplan
- Lageplan Grünordnung
- B-Plan "Am Sättel"


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B E K A N N T M A C H U N G

Verpachtung Garten
Die Stadt Schleusingen verpachtet mit Nutzungsvertrag an der Haardt in Schleusingen – Flur 25 Gemarkung Schleusingen, Flurstück 48/1 – ein Gartengrundstück mit 1.296 m². Die Nutzungsgebühr beträgt 0,50 €/m² und Jahr. Das Flurstück ist mit einem massiven  Bungalow bebaut, dieser private Bungalow wäre vom vorherigen Pächter käuflich zu erwerben. Der Bunga-low ist nur zu Erholungszwecken nutzbar. Eine Wohnbebauung sowie weitere Baumaßnahmen - außer Werterhaltung am vorhandenen Bungalow – sind bauplanungsrechtlich nicht möglich.

Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung Schleusingen, Abt. Bauwesen    036841/ 34721

Klaus Brodführer     
Bürgermeister

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B E K A N N T M A C H U N G

Vermietung Pkw-Stellplätze

Die Stadt Schleusingen vergibt mit Nutzungsvertrag in der Zeile noch vier PKW-Stellplätze.
Die Nutzungsgebühr beträgt 25,00 € pro Stellplatz und Monat.

Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung Schleusingen, Abt. Bauwesen.

Klaus Brodführer     
Bürgermeister

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