Grund & Gewerbesteuer
| Hebesatz Grundsteuer A |
300 % |
| Hebesatz Grundsteuer B |
350 % |
| Gewerbesteuer |
300 % |
Hundesteuer
| 1. Hund |
50,- EUR |
| 2. Hund u. jeder weitere Hund |
75,- EUR |
| Zwingersteuer |
50,- EUR |
Kindergartenbeitrag
Verpflegungsgebühren in Höhe von 1,30 Euro für das Essen und 0,27 Euro
für Getränke je Kind und Tag.
Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem Einkommen und der
Anzahl der Kinder der jeweiligen Familie, die die Einrichtung besuchen.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in
eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im selben Haushalt lebenden
Kinder.
Staffelung der Elternbeiträge
Bei einem Einkommen ab 2.000,00 Euro und mehr
1 Kind in der Kindereinrichtung - 85,00 Euro
2 Kinder in der Kindereinrichtung - 75,00 Euro
3 Kinder in der Kindereinrichtung - 59,00 Euro
Bei einem Einkommen unter 2.000,00 Euro
1 Kind in der Kindereinrichtung - 70,00 Euro
2 Kinder in der Kindereinrichtung - 57,00 Euro
3 Kinder in der Kindereinrichtung - 44,00 Euro.
Für das vierte und jedes weitere gleichzeitig in der Kindereinrichtung
betreute Kind einer Familie werden keine Gebühren erhoben.
Wasser, Abwasser, Benutzungsgebühren
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