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Grund & Gewerbesteuer
 
Hebesatz Grundsteuer A 300 %
Hebesatz Grundsteuer B 350 %
Gewerbesteuer 300 %

Hundesteuer

1. Hund 50,- EUR
2. Hund u. jeder weitere Hund 75,- EUR
Zwingersteuer 50,- EUR

Kindergartenbeitrag

Verpflegungsgebühren in Höhe von 1,30 Euro für das Essen und 0,27 Euro für Getränke je Kind und Tag.
Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder der jeweiligen Familie, die die Einrichtung besuchen. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder.

Staffelung der Elternbeiträge

Bei einem Einkommen ab 2.000,00 Euro und mehr

1 Kind in der Kindereinrichtung - 85,00 Euro
2 Kinder in der Kindereinrichtung - 75,00 Euro
3 Kinder in der Kindereinrichtung - 59,00 Euro

Bei einem Einkommen unter 2.000,00 Euro

1 Kind in der Kindereinrichtung - 70,00 Euro
2 Kinder in der Kindereinrichtung - 57,00 Euro
3 Kinder in der Kindereinrichtung - 44,00 Euro.
Für das vierte und jedes weitere gleichzeitig in der Kindereinrichtung betreute Kind einer Familie werden keine Gebühren erhoben.


Wasser, Abwasser, Benutzungsgebühren

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